Bei Geschwindigkeitsverstößen haben die Beschuldigten Anspruch, die Rohmessdaten des Messgeräts einzusehen. Wird ihnen dies verweigert, liegt eine Verletzung des fairen Verfahrens vor. Dann kann das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt werden – so sah es das Amtsgericht Dortmund. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen musste in diesem Fall die Staatskasse übernehmen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Es besteht ein Anspruch auf die Herausgabe der Rohmessdaten. Weil nur, wenn der Anwalt und damit auch der Beschuldigte über die Rohmessdaten verfügt, kann er nachweisen, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt erfolgt ist. - Länge 13 sec.
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