Auch wenn bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel ist – nicht immer ist der trinkfreudige Fahrer sofort seinen Führerschein los. So entschied das Amtsgericht in Dessau-Roßlau kürzlich. Da hatte ein Audi-Fahrer die Vorfahrt missachtet – mit 0,6 Promille im Blut. Und durfte seine Fahrerlaubnis behalten.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.