Wenn man an den Ergebnissen einer Geschwindigkeitsmessung zweifelt, sollte man dies nicht hinnehmen. So erging es einem Autofahrer, der mit 171 km/h geblitzt wurde, obwohl nur 100 km/h erlaubt waren. Er klagte – und bekam Recht. Denn es gab Veränderungen, die nicht im Überwachungsprotokoll der Polizei eingetragen waren.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, empfiehlt daher den Gang zum Anwalt: