Das Bundeskabinett hat ein Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe bei allen Straftaten beschlossen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überzeugt der Vorschlag der Bundesregierung nicht. Es ist ein Irrweg, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski im Vorfeld Verkehrsgerichtstages in Goslar: