Nach kleineren Verkehrsverstößen muss man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Aber wann ist ein Delikt wirklich klein, wann nicht?
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Sie ein Fahrtenbuch nur bei schweren Verkehrsverstößen führen müssen. Es war nicht ausreichend, dass derjenige, der das Fahrtenbuch hätte führen sollen, 20 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist und ein Bussgeld von 70 Euro bekommen hat. Es hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin noch eines Punkteeintrags oder eines Fahrverbots bedurft. - Länge 25 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.