Auch einem älteren Autofahrer darf nicht ohne weiteres wegen Schwerhörigkeit der Führerschein abgenommen werden. Selbst dann nicht, wenn er sich weigerte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. Damit verwies das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße eine übereifrige Beamtin in die Schranken.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein: