Wer vorsätzlich ein Auto demoliert, wird für das Verlassen des Tatortes nicht bestraft. Anders sieht es aus, wenn unabsichtlich ein Verkehrsunfall geschieht und man sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist beim Verkehrsgerichtstag in Goslar auf diesen Widerspruch hin. Wer eine (schlimmere oder vergleichbare) Straftat begeht, muss sich nicht selbst melden, anders als jemand der unbeabsichtigt eine Sache beschädigt.
Bettina Bachmann von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten:
O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein unterstützt hier die Position des Bundesjustizministeriums, die Fahrerflucht zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, es sei denn, es handelt sich um einen Unfall mit schwerem Personenschaden. Aber der reine Sachschaden soll nicht mehr kriminalisiert werden, sondern als reine Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Außerdem muss der Tatbestand der tätigen Reue dringend reformiert werden, damit auch der, der sich im Nachhinein stellt, einen Vorteil davon hat. - Länge 26 sec.