Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können Gutachten entscheidend sein - sowohl bei der Erteilung als auch im Wiedererteilungsverfahren. Bewerber dürfen dann Auto fahren, wenn sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind und nicht erheblich oder wiederholt gegen Vorschriften oder Gesetze verstoßen haben. Ein dazu von der Behörde angeordnetes Fahreignungsgutachten muss nachvollziehbar und überprüfbar sein, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Vereins:
O-Ton: Wir fordern als Deutscher Anwaltverein, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignungsgutachten, die ihr vorgelegt werden, auch überprüft. Dass sie also Gutachten kritisch würdigt und wenn ihr Fehler auffallen, dann auch eine eigene Entscheidung trifft und sich nicht nur auf ein Gutachten stützt, ohne es überprüft zu haben. - Länge 19 sec.