Der Beziehungsstatus bei Facebook eines Elternteils ist nicht entscheidend beim Unterhaltsvorschuss, so das Verwaltungsgericht Meiningen. In dem Fall hatte ein Vater den Unterhaltsvorschuss für seine bei ihm lebenden Kinder beantragt. Er und die Kindsmutter lebten getrennt. Der Vater hatte auf Facebook seinen Status als "in einer Beziehung" mit der Kindsmutter geändert – und der gewährte Unterhaltsvorschuss wurde zurückgefordert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Nein, für Recht und Gesetz und richterliche Entscheidungen kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Nicht auf das, was ich irgendwo pose, äh, poste! - Länge 10 sec.
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