Was tun, wenn in der Verlängerung des EM-Finales plötzlich die Nummer des Chefs auf dem Handydisplay blinkt? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nicht für den Chef erreichbar sein. Und damit auch nicht ans Telefon gehen oder Mails lesen. Etwas anderes könnte nur bei Rufbereitschaften gelten. Aber Rufbereitschaften sind in den Arbeits- und Tarifverträgen geregelt. Also: Wenn derjenige, der Unfallampeln aufstellt, da in seinem Vertrag nichts geregelt hat, dann muss er auch nicht an Telefon gehen und arbeiten. – Länge 25 sec
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