Mit der Zahl der Reisen steigt die Zahl der Beschwerden über die Fahrten. Bei Unpünktlichkeiten von Zug oder Flug werden oftmals auch Entschädigungen fällig. Während die Höhe der Zahlungen bei der Fahrt mit nur einem Verkehrsmittel relativ einfach ist, können bei kombinierten Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln erhebliche Unterschiede auftreten. Dies ist ein Thema beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Es kann nicht sein, dass es ein Unterschied ist, ob ich nach Frankfurt zu meinem Fernflug mit der Bahn gefahren bin oder einen Zubringerflug benutzt habe. Wenn Sie einen Zubringerflug hatten, sind die Schadenersatzregelungen ganz andere als wenn Sie mit der Bahn gefahren sind. Und das ist nicht gerechtfertigt, deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Schadensersatzansprüche bei multimodalen Reisen. - Länge 24 sec.
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