Ein Elektrofahrzeug genießt kein generelles Vorrecht beim Parken. Das gilt auch, wenn das Auto an einer Ladestation in einer Privatstraße parkt, ohne zu laden, entschied das Amtsgericht Berlin- Charlottenburg. Die Hintergründe erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Die 150 Euro fürs Abschleppen musste der Mann übernehmen. Mehr Information unter www.verkehrsrecht.de.