Wenn nach der Trennung eine getrennte steuerliche Veranlagung vereinbart ist, bleibt es dabei. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner seine Zustimmung rückgängig machen will. In dem Fall erhielt die Frau eine Rückerstattung von knapp 11.000 Euro, der Mann dagegen musste rund 23.000 Euro nachzuzahlen und wollte rückwirkend die gemeinsame Veranlagung erreichen. Allerdigns scheiterte er in zwei Instanzen, zuletzt vor dem Oberlandesgericht Bamberg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Normalerweise muss man einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen – auch nach der Trennung. Weil man nämlich immer noch ein Schutzpflicht gegenüber dem Ex-Ehepartner hat. Aber hier hatte der Mann ja die gemeinsame Veranlagung abgelehnt. Da hat das Gericht gesagt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Also: Die Frau muss nicht mehr zustimmen, es bleibt dabei. - Länge 20 sec.
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