Wer eine Affäre hat und diese fortsetzt, während er gleichzeitig den Ehepartner um einen Versöhnungsversuch bittet, kann seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren. So entschied das
Oberlandesgericht Bamberg. In dem Fall war die Frau nach Trennung und Auszug auf Bitten ihres Manns für einen Versöhnungsversuch zurück gekehrt. Sie erfuhr aber recht schnell, dass der Gatte weiter eine Affäre hatte – und hat damit nach Ansicht des Gerichts seinen Trennungsunterhalt „vollumfänglich verwirkt“.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Hier war es aber so, in dem Fall, das widersprüchliche Verhalten des Mannes. Der wollte nämlich eine Versöhnung versuchen, hat es aber nicht für nötig befunden, seine zweijährige Affäre vorher zu beenden oder unterbrechen. Sein widersprüchliches Verhalten „bitte bitte liebe Frau, komm wieder zu mir“ und hat aber weiter die Affäre? Deshalb verwirkst Du den Unterhaltsanspruch gegen die Frau. - Länge 25 sec.
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