Wer seine Drohne ohne Kennzeichen und in zu geringer Entfernung zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie über einer Menschenansammlung fliegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen - das Amtsgericht Schwerin sah darin fahrlässige Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz. Und verhängte 1.250 Euro Bußgeld.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie eine Drohne haben, dann müssen Sie eine Registrierungsnummer anbringen. Und Sie müssen darauf achten, dass Sie die Drohne mit einem ausreichenden Abstand über Verkehrswegen fliegen lassen oder über Menschenmengen. - Länge 12 sec
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