So gut wie jeder Gebrauchtwagen hat kleinere oder größere Vorschäden. Diese können dem normalen Gebrauch oder einem Unfall geschuldet sein, sie müssen dem neuen Besitzer aber nicht unbedingt bekannt sein. Das kann bei einem Unfall drastische Folgen haben. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) darf der ehrliche Unfallgeschädigte aber nicht leer ausgehen, wenn er alle ihm – auch im Nachhinein – bekannten Tatsachen benennt.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:
O-Ton: Bis jetzt ist es so, wenn ein Vorschaden verschwiegen wird, dann haben Sie keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger. Das halten wir für zu hart, weil es für den Geschädigten teilweise gar nicht möglich ist zu wissen – insbesondere, wenn er ein Auto als Gebrauchtwagen erwirbt – ob das Auto Vorschäden hat. Weil ihm der Verkäufer im Normalfall nicht sagt, welche Schäden das Auto hat. - Länge 20 sec.
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