Die Bundesregierung plant eine Reform des Fahrlehrerrechts, dass auch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert wird. Unter anderem beinhaltet die Reform auch Pläne, dass ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis nicht mehr freier Mitarbeiter sein kann.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: