Grundsätzlich sind Sportübertragungen ein privates Vergnügen: Damit darf man auch nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Chefs am Arbeitsplatz die EM-Spiele verfolgen. In diesem Fall gilt auch nicht das Gewohnheitsrecht. Das heißt: Auch wenn der Chef als ein großer Wintersport-Fan dem ganzen Büro ausnahmsweise erlaubt hat, die Olympiade in Sotschi zu verfolgen, gilt das nicht für die Fußball-EM. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Man muss natürlich seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Das hofft der Chef schließlich, sonst könnte er auch allen frei geben. Also: Man muss erst den Chef fragen, ob man den Fernseher nebenher laufen lassen darf – und auch das Radio! – Länge 13 sec.
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