Eine Kolonne zu überholen ist immer riskant. Und kommt es dabei dann zu einem Unfall, dann landen solche Fälle nicht selten vor Gericht. Die individuelle Schuld entscheidet darüber, wer in welcher Höhe den Schaden übernehmen muss. In einem Fall des Amtsgerichts Rottweil musste einer vier Fünftel des Schadens übernehmen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Ja, der ungeduldige Autofahrer, der musste zu 80 Prozent für den Schaden haften. Und derjenige, der als Erster ausgeschert ist, der musste zu 20 Prozent haften. Er hätte beim Überholen noch einmal nach hinten schauen müssen. Und außerdem fiel die Betriebsgefahr des Autos in die Waagschale. - Länge 13 sec.
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