Der Chef darf den Browser des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen – allerdings nur um einen Missbrauch festzustellen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Voraussetzung ist eine Vereinbarung über die private Nutzung des Internets – in der Pause oder generell oder auch gar nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: