Es ist eines der großen Vorhaben der Ampelkoalition – die Teillegalisierung von Cannabis. Der rechtliche Rahmen dafür ist eng gesteckt, aber die Ländern sind mit dem Entwurf auf Berlin unzufrieden. Eine Blockade in der Länderkammer droht. Unabhängig davon sind diverse Fragen offen: Darf ich vor der Arbeit kiffen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de bringt es auf die Formel: Es wie mit Bier, Wein und Schnaps. Wo ich keinen Alkohol trinken darf, sind auch Joints tabu. Darüber hinaus gilt:
O-Ton: Wichtig ist übrigens auch: Der Arbeitgeber hat auch eine Pflicht, wenn er weiß, dass jemand berauscht und bekifft am Arbeitsplatz ist, der in einem sicherheitsrelevanten Bereich ist. Dann muss er auch seine Kolleginnen und Kollegen schützen. Nicht, dass da ein Unfall geschieht. Wir denken an eine Chemiefabrik oder ähnliches. Da hat der Arbeitgeber sogar eine Pflicht. - Länge 22 sec.