Wer die TÜV-Untersuchung für seinen Wagen hinauszögert, muss mit Bußgeldern rechnen. Zeigt die Plakette auf dem hinteren Nummernschild beispielsweise auf Dezember 2015 und die Hauptuntersuchung ist im März 2016 noch immer nicht abgeschlossen, dann droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: