Auch Blutproben ohne vorherige richterliche Anordnung können verwertbar sein. So entschied das Amtsgericht in München. Und damit verlor ein Mann, der mit Cannabis am Steuer erwischt worden war, seinen Führerschein. Eine Geldbuße von 500 Euro gab es obendrauf.
Normalerweise muss ein Richter eine Blutentnahme anordnen, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: