Es kommt die Zeit der Gartenfeste – doch Vorsicht: Auto legt, einschläft und von anfahrenden Wagen überrollt wird, ist zur Hälfte schuld. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Ein Mädchen war bei solch einem Unfall schwer verletzt worden, das nach einer Feier betrunken vor einem Auto schlief.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Dann kam die Fahrerin und hat sich von hinten dem Auto genähert und überfuhr das Mädchen, das vor dem Auto lag. Die Geschädigte hat große Verletzungen gehabt und verlangte ein Schmerzensgeld, das OLG Karlsruhe hat ihr nur die Hälfte des Schmerzensgeldes – 6.000 Euro – zugesprochen, da sie sich ein Mitverschulden in Höhe von 50 Prozent anrechnen lassen muss, da sie sich eben stark alkoholisiert vor das Auto zum Schlafen gelegt hat. - 23 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.