Spricht ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus, muss er die Gründe hierfür nachweisen. Der Hinweis auf gesunkenen Personalbedarf bei einem Kunden reicht hierfür nicht aus. So entschied das Landearbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. In dem Fall ging es um einen Isoliermonteur, der nach zwölf Jahren gekündigt wurde. Mit einer unzulässigen und nicht ausreichenden Begründung.