Wenn Internetangebote auf Gewerbetreibende beschränkt sind, muss dies transparent und unmissverständlich deutlich werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall ging es Kochrezepte, die für gewerbliche Nutzer gegen eine monatliche Gebühr angeboten wurden. Allerdings: Der Empfängerkreis war nicht so deutlich gekennzeichnet.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: