Wer bei einem Unfall einfach verschwindet, macht sich nicht nur wegen Unfallflucht strafbar, sondern er muss den Schaden auch selbst tragen. Seine eigene Haftpflichtversicherung kann ihn in Regress nehmen. Frage an Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, gilt dies ausnahmslos?