Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Das Amtsgericht Rinteln entschied gegen einen Autofahrer, der statt erlaubten 50 nur mit 40 Stundenkilometern unterwegs war – und trotzdem mit einem Wagen am Straßenrand kollidierte. Weil die Sonne ihn geblendet hatte.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Selbst, wenn Sie 50 fahren dürften, sollten Sie das natürlich nicht ausreizen. Denn es gibt noch den Paragraph 3 STVO. Und Sie müssen Ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. Und da kann es manchmal sein, dass Sie nur 30 fahren können, auch wenn Sie 50 fahren dürften. Gleiches gilt ja bei Regen oder Nebel. - Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.