Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden. Da bekam eine Frau ein Fahrverbot – konnte aber vor Gericht beweisen, dass die Ampel weniger als eine Sekunde zuvor auf Rot umgeschaltet hatte. Der Wagen war etwa zwei Autolängen vor der Messlinie bei Tempo 70, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins: