Wenn die Sonne scheint und die Temperaturen auf 30 Grad oder mehr steigen, zieht es viele ins Freibad oder an den See. Während Schüler dann häufig Hitzefrei haben, müssen Arbeitnehmer auf den Feierabend warten. Der Arbeitgeber muss allerdings für erträgliche Temperaturen im Büro sorgen. Am Arbeitsplatz sollte es nicht wärmer als 26 Grad sein. Das geht aus den Arbeitsstättenregeln hervor.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Wenn die Schule Hitzefrei gibt, muss der Chef reagieren?
- Aber der Chef muss bei Hitze auch reagieren?
- Könnte der Chef sagen: wir setzen uns in den Park?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.