Gemeinden müssen dafür sorgen, dass auf Parkplätzen keine Hindernisse stehen. Das verlangt die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Sonst kann es sein, dass die Stadt für eventuelle Schäden zahlen muss. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über einen Fall des Landgerichts Köln:
O-Ton: Eine Frau parkte ihren Pkw nach Einbruch der Dunkelheit auf einem Seitenstreifen. Dort befand sich ein Baumstumpf, der ungefähr 20 bis 25 Zentimeter hoch war und die Klägerin fuhr auf den Baumstumpf und der Wagen wurde dabei beschädigt. - Länge 15 sec.
Die Hälfte des Schadens von über 3.000 Euro musste die Stadt zahlen. Die andere Hälfte musste die Frau selbst übernehmen, weil sie nicht langsam genug auf den Parkplatz fuhr.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.