Landwirte müssen unter Umständen auch für Schäden haften, die ihre Fahrzeuge abseits von Feldern auf Straßen verursachen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht München entschied, wirbelte ein Traktor Steine auf, die dann einen Biker auf der Straße trafen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Traktorfahrer musste den Schaden am Motorrad und die Körperverletzung des Motorradfahrers in vollem Umfang ersetzen. Das ist eine Gefährdungshaftung. Er ist einfach zu nahe an der Straße gefahren und hat dadurch die Schäden verursacht. - Länge 16 sec.
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