Ein Reiseveranstalter muss seinen Urlaubern kein ungefährdetes Schwimmen im Meer bieten. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemange, entschied das Amtsgerichts München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.