Wer unerlaubt und dann auch noch unter Drogen Auto fährt, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch selbst für den Schaden aufkommen. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Dazu Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
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