Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert - beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Er wollte demnach das Telefon nur sichern, bevor es hinunterfällt.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das ist ein Ausnahmefall und der Nachweis ist ja dann auch schwierig, ob ich mit Freisprechanlage telefoniert habe oder ob ich mit dem Handy telefoniert habe. Es bleibt ein Ausnahmefall, auch wenn es eine wichtige Unterscheidung ist, ob das Gerät nur aufnehme und halte. Oder ob ich es tatsächlich benutze, ohne Freisprechanlage. - Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de