Eine ernsthafte Drohung gegen einen Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das gilt auch dann, wenn die Drohung aufgrund möglicherweise eingeschränkter Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt schuldlos erfolgt sein sollte. In dem Fall hatte ein Mann seinen Chef mit verstellter Stimme am Telefon bedroht. Dazu Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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