Seit einigen Jahren ist Tierschutz in Deutschland Staatsziel. Das bedeutet, dass Tiere nicht mehr Gegenstände sind, wie das früher rechtlich definiert war. Heißt beispielsweise konkret, dass man seine Tiere nicht hungern lassen darf oder anderweitig quälen. Und: Verletzt man ein Tier, muss man dem Halter die Kosten für die Behandlung komplett erstatten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.