Wer beruflich große Verantwortung trägt, kann mit einer einzigen Fehlentscheidung Schäden in Millionenhöhe auslösen. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage: Müssen sie persönlich für den gesamten Schaden aufkommen, auch wenn dieser in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen steht? Das Landesarbeitsgericht Köln entschied: Ein Vertriebsleiter muss nicht bis ans Lebensende für den entstandenen Millionenschaden zahlen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Allerdings der Schadensersatz ist dann aber auch begrenzt. Der Arbeitgeber kann nicht die gesamte Summe in Millionenhöhe beispielsweise von jemand zurückverlangen, sondern das ist begrenzt auf zwei brutto Jahreseinkommen, wenn er denn tatsächlich haften muss. Weil das Schadensrisiko und ein Missverhältnis zum Arbeitseinkommen – dann muss eine Haftungsreduzierung kommen! – Länge 20 sec.