Viele Mütter und Väter wollen auch während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen. Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt auch im zweiten und dritten Jahr, wenn die Eltern kein Elterngeld mehr erhalten. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 65 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt.
Daher sollte man genau rechnen, empfiehlt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.