Wenn Ämter länger brauchen, kann es passieren, dass die Behörde auf Knöllchen für Falschparker sitzen bleibt. So entschied das Amtsgericht Herne im Fall eines Mannes, der Ende Januar seinen Wagen im absoluten Halteverbot haben soll.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Und die Behörde hat ihn erst im März angeschrieben – das Schreiben ging am 7. März zu – dass er sich zur Sache äußern soll. Er hat vorgetragen, dass er nicht selbst gefahren sei, und sich aber aufgrund des großen Zeitabstands sich auch nicht mehr erinnern könne, wer an dem konkreten Tag das Auto gefahren hat. - Länge 16 sec
Die Kosten für dieses Verfahren musste der Mann nicht tragen, so das Amtsgericht.
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