Eine alkoholbedingte relative Fahruntüchtigkeit kann auch ohne Blutprobe nachgewiesen werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr auch dann möglich ist, wenn die Blutalkoholkonzentration nicht festgestellt werden kann.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Anhaltspunkte für eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit auffallen und festgestellt wurden, dann kann ein Nachweis einer Alkoholfahrt auch erfolgen, ohne dass eine Blutprobe entnommen wurde. - Länge 13 sec.