Ein 12-jähriger Fahrradfahrer haftet zu einem Drittel, wenn er einen Fußgängerüberweg unaufmerksam mit seinem Mountainbike überquert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Entscheidend ist bei der Beurteilung solcher Fälle immer die Frage, ob das Kind aufgrund seiner Entwicklung erkennen konnte, ob er einen Fehler begeht oder nicht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über das Urteil.:
O-Ton: Ergebnis war, dass der Junge zu einem Drittel für den Schaden haften muss, weil er eben die erforderliche Einsichtspflicht hatte. Und das Auto musste zu zwei Dritteln haften, was aber auch auf die erhöhte Betriebsgefahr des Autos im Vergleich zu einem Fahrrad zurückzuführen ist. - Länge 18 sec
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