Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Mir gehört ein Auto, der andere nutzt das weiter. aber: Ich kann das nicht sofort verlangen und einklagen bei Gericht. Sondern man muss erst einmal das auto zuweisen lassen. Es ist zwar mein Auto, aber das Gericht muss auch sagen: Das ist mein Gericht und ich es eigentlich nutzen können sollte. Und wenn dann der andere es nutzt - dann kann ich eine Nutzungsentschädigung verlangen. — Länge 30 sec.
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