Nach einem Unfall bekommen die Geschädigten für die Dauer der Reparatur des Fahrzeugs einen Nutzungsausfall bezahlt. Und was ist, wenn wegen gestörter Lieferketten die Ersatzteile nicht lieferbar sind? Die Frist kann schon mal auf mehrere Monate steigen, die gegnerische Versicherung musste dies in einem Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf begleichen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn Ihr Auto nicht repariert werden kann, weil die Ersatzteile nicht lieferbar sind und Sie darauf warten müssen, dann muss die Versicherung des Schädigers auch den gesamten Ausfall bezahlen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, wenn nicht geliefert wird. Sie müssen auch nicht bei dem Hersteller nachfragen, wann kommt das Ersatzteil. Und Sie können sich auch drauf verlassen, dass Ihre Werkstatt alles tun wird, um das Ersatzteil zu beschaffen. - Länge 31 sec
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