Magdeburg/Berlin (DAV). Das Landgericht Magdeburg hat am 13. November 2023 (AZ: 10 O 457/23) einen Vergleich zwischen der DB Regio AG und einem heute 17-Jährigen bestätigt. Der damals 13-Jährige hatte ein Radio von einer Brücke auf einen Zug geworfen. In dem Vergleich verpflichtete sich der Täter, 42.000 Euro in monatlichen Raten zu zahlen; wenn er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt 20.000 Euro zahle, werde ihm der Rest erlassen, erläutert das Verbraucherrechtsportal „anwaltuskunft.de“ den Vergleich.
Der Beklagte hatte als 13-Jähriger in der Nähe einer Haltestelle in Magdeburg ein altes Radio auf das Dach eines vorbeifahrenden Regionalexpresses geworfen und dadurch einen Kurzschluss verursacht. Der Vorfall verursachte nicht nur einen erheblichen Sachschaden von rund 42.000 Euro, sondern zwang den Lokführer auch zu einer Schnellbremsung. Obwohl keiner der 75 Fahrgäste verletzt wurde, musste der Zug zur Reparatur abgeschleppt werden. Begleitet wurde die Tat von zwei weiteren Jugendlichen, die das Geschehen filmten und in sozialen Netzwerken verbreiten wollten.
Obwohl der Beschuldigte zur Tatzeit strafunmündig war, konnte er zivilrechtlich belangt werden. Auch ein Kind ist ab dem zehnten Lebensjahr schadensersatzpflichtig, sofern es die erforderliche Einsicht in die Verantwortlichkeit seines Handelns hat. Im Zivilprozess verteidigte sich der Beklagte damit, dass er die Tragweite seines Handelns nicht erkannt habe.
Die Verhandlungen führten schließlich zu einem Vergleich, in dem sich der Jugendliche verpflichtete, rund 42.000 Euro in monatlichen Raten an die Klägerin zu zahlen. Bei einer Gesamtleistung von 20.000 Euro bis Oktober 2032 wird ihm der Restbetrag erlassen.
„Dieser Vergleich steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und kann entsprechend vollstreckt werden“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
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