Frankfurt/Berlin (DAV) - Der Sohn einer ermordeten Frau hat gegen den Mörder seiner Mutter einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gewährte dem Kläger, der als Insolvenzverwalter über das Vermögen seines verstorbenen Stiefvaters tätig ist, Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Landgerichts Gießen. Über eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21. November 2024 (AZ: 3 U 103/24) informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Der Beklagte hatte die Mutter des Klägers erschossen und war dafür vom Landgericht Gießen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Der Kläger, Sohn der Ermordeten und Stiefsohn des Täters, machte daraufhin einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld geltend.
Das OLG Frankfurt am Main führte in seiner Entscheidung aus, dass dem Kläger zwar kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens zustehe, da er durch die Tat keine krankheitswertige Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten habe. Er habe jedoch Anspruch auf Hinterbliebenengeld, da er zum Zeitpunkt der Tötung in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zu seiner Mutter gestanden habe. Dieses Näheverhältnis werde zwischen Eltern und Kindern gesetzlich vermutet. Die Höhe des Hinterbliebenengeldes wurde auf 10.000 Euro festgesetzt, da dies nach der Gesetzesbegründung ein angemessener Durchschnittsbetrag sei, der dem seelischen Leid des Klägers und dem Grad des Verschuldens des Beklagten Rechnung trage.
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