Berlin (DAV). Das Urteil zur Erbschaft - und Schenkungsteuer ist gefallen. Während kleine bis mittlere Unternehmen von den Neuregelungen wahrscheinlich ausgenommen sind, dürfen große Unternehmen vom Fiskus sogar rückwirkend belangt werden, wenn sie die Ausn ahmeregelungen zum Betriebsvermögen zukünftig bis zur gesetzlichen Neuregelung des Gesetzes exzessiv nutzen.