Pressemitteilungen Anwaltauskunft
Nr. 66/14 – Krank im Weihnachtsurlaub: Urlaubsanspruch mit „rüber“ nehmen
Krank im Weihnachtsurlaub: Urlaubsanspruch mit „rüber“ nehmen
Berlin (DAV). Normalerweise erhalten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück, wenn sie in dieser Zeit erkranken.
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