Aachen/Berlin (DAV). Ein Streit oder Fehlverhalten des Ehepartners einer Arbeitnehmerin kann nicht dazu führen, dieser zu kündigen. Eine solche Kündigung ist unwirksam. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 30. September 2015 (AZ: 2 Ca 1170/15).
Der Arbeitgeber ist Orthopäde, seine Mitarbeiterin als Arzthelferin beschäftigt. Den Ehemann der Arzthelferin beauftragte der Arzt mit dem Umbau der Praxisräume und seines Privathauses. Infolge dessen kam es zu einem Streit mit dem Ehemann. Der Orthopäde behauptete, geschlagen und gewürgt worden zu sein. Er kündigte seiner Arzthelferin.
Die Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Ein mögliches Fehlverhalten des Ehemannes rechtfertige keine Kündigung der Mitarbeiterin. Die Rechtssphären der Eheleute seien voneinander getrennt zu betrachten.
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