Berlin (DAV). In Zeiten guter Beschäftigung trauen sich immer mehr Arbeitnehmer , von sich aus ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. „Im Gegensatz zum Arbeitgeber können dies Arbeitnehmer trotz langer Betriebszugehörigkeit meist in kurzer Frist von vier Wochen“ , erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft .